Technische Änderung
Sie haben Ihr Fahrzeug technisch verändert. Die technische Änderung ist sofort eintragungspflichtig in folgenden Fällen:
- Änderung der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- Erhöhung oder Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte
- Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern
- Änderungen, die beim TÜV aufgrund von § 19 Abs.2 StVZO abgenommen wurden
Andere Änderungen können auch erst bei der nächsten Befassung mit dem Fahrzeug mitgeteilt werden. Zur Eintragung bitte die Fahrzeugpapiere und das technische Gutachten vorlegen.
Notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief, wenn erstmalig eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wird.
- Vor Änderung der Fahrzeugklasse bei Versicherern erfragen, ob elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich ist
Auch wenn Technikdaten geändert werden, die im Fahrzeugbrief genannt sind, muss der Fahrzeugbrief zur Änderung vorgelegt werden.
Kosten:
11,70 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren